Freitag, 21. Januar 2011

Gedanken zum Inzestverbot

Die geschlechtliche Liebe zu verbieten, ist dem Menschen einen Trieb zu nehmen, wie die Nahrungsaufnahme oder den Schlaf. Die Strafe kommt erst nach der Tat und so wird der Täter hinter Gitter sitzen, während seine Geliebte auf ihn wartet. Die Liebe ist stärker als die Triebe und der staatliche Mahnfinger wird sie nur erhitzen.

Es ist nicht verboten sich selbst zu gefährden, da niemand seine Rechte verletzen kann, wenn er nicht auf sie pocht. Die einzigen geschädigten können genetische Erben sein, die aber zur Zeit des verbotenen Aktes noch gar nicht existieren. So wird ein Mensch gefährdet, den es nicht gibt. Es ist die Vision, jemanden zu verletzen, den umzubringen noch monatelang erlaubt sein wird und der durch legale Gifte noch längstens schwerst geschädigt werden darf. Und es ist noch nicht einmal sicher, dass das Gezeugte geschädigt oder gar leben wird.

Das Inzestverbot will einen unmoralisch oder gar krankhaft empfundenen Geschlechtsakt verbieten, der nur, wie eine Kopfgeburt, der Fantasie entsprungen ist und den natürlichen Trieb einem philosophischen Gedanken unterordnen will. Wie wir gelernt haben, die Homosexualität, die Travestie und nicht der Reproduktion dienende Geschlechtspraktiken als natürliche Gegebenheiten zu akzeptieren, ist es an der Zeit einen weiteren konsequenten Schritt zu gehen und eine alltägliche Normalität anzuerkennen, die keine Dritten in irgendwelchen Rechten bedroht.

Samstag, 18. Oktober 2008

Manager-Boni: Sind gesetzliche Höchstlimiten sinnvoll?

Ruedi Lieberherr In den letzten Tagen wurde die Forderung nach einer gesetzlichen Höchstlimite für sogenannte Manager-Boni immer lauter. Mit zunehmender Lautstärke der Forderung wurde mein Verständnis für eine solche immer kleiner.

Klar ist es stossend, wenn Manager noch Boni ausbezahlt erhalten, auch wenn sie riesige Verluste zu verantworten hätten. Ein Versicherungsvertreter erhält seine Provision ja auch nicht, wenn er keine Versicherungen abschliesst. Dennoch bin ich gegen eine gesetzliche Festlegung für eine absolute Obergrenze solcher Bezüge.

Zum einen konnte ich den vielen Forderungen nicht entnehmen, wie eine Beschränkung eine Krise, wie sie jetzt stattfindet, verhindert hätte. Man kann zwar einwenden, dass aufgrund kurzfristiger Anreize mit den heutigen Bonussystemen unverhältnismässige Risiken eingegangen wurden. Dies hat allerdings nichts mit Obergrenzen zu tun. Vielmehr ist die kurzfristige Ausrichtung durch langfristige, auf einen nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgerichtete, Sichtweise zu ersetzen. D.h. dass Bonuszahlungen nicht mehr auf der Basis kurzfristiger (oftmals leider schnell vergänglichen Erfolgen)Gewinne berechnet werden sollten, sondern sich am langfristigen Unternehmensgang orientieren sollten. - Somit ist nicht die Einführung von gesetzlichen Höchstlimiten zu verlangen, sondern die Ausgestaltung von geeigneteren Anreizsystemen, die eine ausgewogenere Risikoentwicklung beinhalten.

Zum anderen vermute ich hinter vielen Forderungen und Aussagen einen gewissen Neidfaktor. D.h. die Forderer können oder wollen nicht verstehen, warum gewisse Personen aufgrund ihres (wie oben ausgeführt z.T. zu kurzfristigen) Erfolg Löhne im sechsstelligen Bereich erhalten, während man selbst keine Lohnkomponente im Arbeitsvertrag hat, die auf einer Erfolgsbasis aufbaut. Sei dies, weil man in einer Abhängigkeitsbeziehung zum Staat steht (und somit keine erfolgsorientierte Entlöhnung erhält) oder man aufgrund seiner beruflichen Stellung nicht erfolgsabhängig entlohnt werden kann. - Somit kann hinter gewissen Aussagen ein Neid stehen, für die Diskrepanz zwischen dem eigenen Lohn und dem der anderen. Weil diese Lohnunterschiede bei den Boni-Zahlungen nun öffentlich wurden, will man seine "Wut" dahingehend ausleben, als dass man die Unterschiede durch Kürzungen am oberen Ende, also bei den Anderen, verringern will. - Dies bildet aus meiner Sicht allerdings keine geeignete Grundlage für eine gesetzliche Beschränkung, weil sie nicht auf rationalen, logisch nachvollziehbaren Argumenten beruht, die auch wirklich etwas zur Bewältigung der gegenwärtigen Krise beitragen.

Drittens beruhen solche Boni-Zahlungen immer auf einem Arbeitsvertrag und fallen somit zu einem grossen Teil unter die Vertragsfreiheit. Wenn nun das betroffene Unternehmen aufgrund gewisser Überlegungen (z.B. Markterfordernis, Anwerben der besten Köpfe, ...) solche Boni befürwortet und mit den Bezügern vereinbart, dann sollte diese Freiheit nicht eingeschränkt werden, sondern die beiden Vertragsparteien sollen in Eigenverantwortung die Höhe und das Berechnungssystem (wie oben; mit einem langfristigen Horizont) festlegen dürfen.

Aus diesen Gründen sind gesetzliche Obergrenzen für Boni-Zahlungen abzulehnen. Allerdings sollten Anreizsysteme geschaffen werden, welche die langfristige Perspektive berücksichtigen und nach wie vor, sollte es in der Eigenverantwortung und dem moralischen Gewissen der Boni-Bezüger liegen, keine überbordenden Boni zu beziehen, wenn diese nicht angebracht und damit beim grossen Teil der Bevölkerung nicht nachvollziehbar sind.

Sonntag, 14. September 2008

Daniela Koller Was in verschiedenen Kantonen der Schweiz häufig diskutiert, aber erst in Glarus umgesetzt wurde, erlebt in zwei Wochen in unserem Nachbarland Österreich eine Premiere. Die Rede ist vom aktiven Wahlrechtalter 16 auf nationaler Ebene. Wenn in 14 Tagen der Nationalrat gewählt wird, dürfen auch die 16- und 17-Jährigen einen Wahlzettel in die Urne legen. Dies ist in dieser Form in keinem anderen Land in Europa, ja sogar weltweit, der Fall – mit einer Ausnahme. In Jugoslawien gilt ebenfalls, dass Jugendliche ab 16 Jahren auf nationaler Ebene wählen können, allerdings nur diejenigen, welche berufstätig sind.

Bereits haben die österreichischen Parteien begonnen, vor Schulen für ihre Kandidaten zu werben. Die Schule als „Ort der Politisierung“? Dass im Rahmen des Unterrichts, wo am meisten Jugendliche erreicht werden können, die verschiedenen Parteien, ihren Parolen und Programmen besprochen werden, ist sicher sinnvoll. Es wäre allerdings zu begrüssen, wenn politischen Themen dieser (und natürlich auch allgemeiner) Art nicht erst durch konkrete Vorbereitung auf Wahlen ihren Weg in die Schulzimmer finden würden. Klar ist fraglich, ob sich trotz aller Bemühungen ein Grossteil der Jugendlichen aktiv für Politik interessieren lässt und schliesslich an die Urne geht. Oder ob die Angesprochenen genau gegen diese „Politisierung“ aufbegehren und den Wahllokalen fernbleiben.

In zwei Wochen werden wir sehen, in welchem Ausmass sich junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren tatsächlich für die nationale Politik interessieren. Die Resultate können auch für die Schweiz spannend sein, denn die Voraussetzungen in Österreich sind jenen in der Schweiz sehr ähnlich. Je nach Höhe der Wahlbeteiligung bei den 16- bzw. 17-jährigen Neuwählern wäre es an der Zeit, die Diskussion um die Herabsetzung des Stimmrechtalters in Schweiz ernsthaft wieder aufzunehmen. Man kann also gespannt sein, was sich in zwei Wochen bei unsern Nachbarn zutragen wird.

Montag, 25. August 2008

Unhaltbare Argumente

Christoph Deuel Wenn ich auch nicht wirklich glauben will, das es dem Schweizervolk so ernst ist mit der Minarett-Initiative, möchte ich mich doch vehement dagegen äussern. Wir leben in einem Land, das seit der Verfassung der helvetischen Republik 1798 in seiner Konstitution - unter der Bedingung, dass keiner in seinen Rechten gefährdet oder verletzt wird - jedem und jeder gewährleistet, die eigene Religion frei auszuüben und sich zum gewählten Glauben zu bekennen. Nun waren doch abermals stossende und unhaltbare Argumente zu vernehmen, die für die besagte Initiative sprechen. Es gibt allerdings keinen Grund, seine bürgerlichen Rechte unter Wahrung des gesunden Menschenverstandes durch das schlichte, den strengen ortsüblichen Bauvorschriften entsprechende, religiöse Symbol Minarett gefährdet zu sehen. Es war nie die Rede vom Verbot der Religionsstätte Moschee an sich, auf die sich fast alle der befürwortenden Argumente beziehen. Der einzig plausible Punkt scheint mir die Erkennbarkeit der Toleranz gegenüber den anderen, nicht christlichen Religionsgemeinschaften im Stadtbild. Inwiefern dies jedoch negativ aufgefasst werden könnte, ist mir schleierhaft, werden doch die Werte unserer Bundesverfassung sichtbar. (Leserbrief im St.Galler Tagblatt vom 16.7.08)