Sonntag, 3. August 2008

Sommerferien - Pause für das nächste Jahr

Manuel Angehrn Es ist wiedereinmal Sommer in unseren Breitengraden. Die Sommerferien gehen für Schüler in die letzte Runde, bevor es am 11. August wieder in die Schule geht. Andere werden ihre Schulkarriere nach den letzten Sommerferien hinter sich lassen und mit ihrer Lehre beginnen.

Sommerferien sind aber auch die Zeit, in der es wenig bis nichts zu berichten gibt. Die Medien stürzen sich deshalb mit Hochgenuss auf jedes nur erdenkliche Thema, welches man in der Öffentlichkeit breit treten kann und ihnen für mehr als einen Tag Diskussionsstoff liefert. Diesen Sommer musste Bundesrat Schmied und der zurückgetretene Armeechef ihren Kopf fürs Sommerloch hinhalten. Es mag nicht mit rechten Dingen zugegangen sein bei der Wahl des neuen Armeechefs und trotzdem frage ich mich ob es wahrlich einen solchen Stellenwert hatte um während mehreren Tagen die Titelseiten von Zeitungen zu schmücken.

Der Sommer bringt Themen auf die Titelseite, die während dem Jahr zur Kentniss genommen werden, aber dann nicht mehr weiter diskutiert. Neben solchen Themen haben aber die Zeitungen auch Zeit uns mit mehr oder weniger wissenswertem aus verschiedenen Bereichen des Leben zu bereichern. Wir lehrnen etwas über die neuen Städte oder Örtchen in denen der Fc St. Gallen seine Spiele in der Challenge Leauge auszutragen, oder welche grossstädischen Pläne man einst für Rohrschach gehabt hat. (Beispiel aus dem St. Galler Tagblatt, Ausgabe Stadt St. Gallen).

Neben der Flaute in den Medien ist auch die Verwandlung der St. Galler Altstadt in den Sommerschlaf zu beobachten. Statt Menschen tummeln sich Bauarbeiter in den Einkaufsstrassen um die Geschäfter zu renovieren und für das nächste Jahr fit zu trimmen. Trotzdem merkt man gegen Ende der Ferien wieder wie sich die Stadt langsam aus ihrem Sommerschlaf erhebt und wieder bereit zu sein scheint für neue Taten und ein weiteres Jahr, bevor sie sich dann im nächsten Sommer erneut für kurze Zeit zur Ruhe legen kann.

Freitag, 20. Juni 2008

Ausgangssperre? Nein danke!

Ruedi Lieberherr Schleichend und ohne Mitsprache der Jugendlichen führen immer mehr Gemeinden eine Ausgangssperre oder Ausgangsregelung für Minderjährige oder unter 18-jährige ein. Jüngstes Beispiel ist die Gemeinde Dänikon (ZH), welche es Jugendlichen verbietet sich nach 22:00 Uhr in Gruppen im Dorf zu versammeln.

Weitere Gemeinden, die auch eine ähnliche Regelung haben, sind z.B. Interlaken (BE), Kerzers (FR) oder Zurzach. Diese Regelungen sollen die Jugendlichen davon abhalten, im Dorf herumzulungern und zu randalieren oder sich zu besaufen. Ebenfalls erhielten die Eltern damit eine klare Richtlinie, auf die sie die Minderjährigen bei Diskussionen um die Länge des Ausgangs verweisen können.

Auch der Regierungsrat des Kantons St.Gallen beschäftigt sich mit einer Motion, die eine Ausgangsregelung für Jugendliche unter 16 Jahren vorsieht. Bereits Anfangs 2006 nahm er zum gleichen Thema Stellung und erteilte einer solchen Forderung eine klare Absage Link.

Es ist geradezu bedenklich, wenn für Fehlleistungen einzelner ganze Bevölkerungsgruppen ihren Kopf hinhalten müssen und dermassen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Klar kann es nicht sein, dass sich Personen (egal welchen Alters) daneben benehmen und fremdes Eigentum zerstören oder sonst die öffentliche Ordnung gefährden. - Aber braucht es dazu wirklich eine Kollektivstrafe für alle Jugendlichen? Würden nicht einzelne Sperren sowie der vermehrte Einbezug und die Mitverantwortung der Eltern reichen?

Und wie sah es mit der Anhörungs- und Mitsprachemöglichkeit der Jugendlichen aus, als diese Regelungen erlassen wurden? Wurden sie angehört und konnten Stellung nehmen zu einer Massnahme, welche sie (und nur sie) direkt betrifft? Oder wurden über ihre Köpfe hinweg Entscheide gefällt, die sie nun zu tragen haben?

Donnerstag, 5. Juni 2008

Hickhack um Einbürgerungen

Manuel Angehrn Das Einbürgerungsdrama in Rheineck wird weitergehen. Obwohl der Kanton die möglichkeit gehabt hätte nun endgültig über die Einbürgerungsgesuche von sieben Bürgern in Rheineck zu entscheiden wird er den Entscheid nun ein drittes Mal vor die Gemeindeversammlung bringen.

Dies erscheint nach dem klaren Abstimmungsergebnis vom letzen Sonntag, indem das Volk ein rechtsstaatliches Verfahren auch bei Einbürgerungen gewünscht hat, als falsch. Kann man den Stimmbürgern einer Gemeinde, die mit hohem Anteil für die vom Schweizer Volk krass verworfene Vorlage gestimmt haben und damit auch zeigen, dass sie vom geforderten Verfahren nicht viel halten, diesen Entscheid noch ein drittes Mal überantworten?

Anbetracht der Situation mit einem klärenden Urteil des Kantonalen Verwaltungsgerichts, welches der Kantonsregierung die Kompetenz gegeben hat, in fehlbaren Gemeinden eine Einbürgerung auszusprechen, der knappen aber von der Mehrheit der St. Galler Stimmbürger unterstützten Praxis der Einbürgerung im rechtsstaatlichen Verfahren, hätte der Kanton ruhig mutiger sein können und das Problem nach nun drei Jahren endgültig bereinigen können.

Es wird sich nun allerdings zeigen ob der Entscheid gerechtfertig ist und die Stimmbürger von Rheineck im nun schon dritten Anlauf auch ein korrektes Verfahren bestreiten werden oder ob sich die Kantonsregierung, namentlich das Departement des Inneren ein drittes Mal mit der Beschwerde auseinanderzusetzen hat. Sollte dies der Fall sein, müsste der Kanton der anscheinend zur Garantie eines rechtsstaaltichen Verfahren unfähigen Gemeinde die Einbürgerungskompetenz entziehen und entscheiden ohne das Verfahren noch weiter in die länge zu ziehen.

Donnerstag, 29. Mai 2008

AW: Videokritik

Ob Freiheitspartei oder Freizeitspartei: es geht um die liberale Idee von mehr Freiheit und weniger Staat. Allerdings mögen diese zwei Ziele freiheitsparteilichen Strebens in vielen Fällen kaum miteinander vereint werden. Die Liberalen leben einen innerparteilichen Zielkonflikt.


Gerade im Bezug auf vorangehende Kritik an der staatlichen Videotagebuchführung der St.Galler Stätter, ist eben dieser Zielkonflikt Kernpunkt der Diskussion. Welches Gut ist höher zu bewerten? Der Datenschutz und die Freiheit sich frei Bewegen zu können, ohne dass der Staat Generalverdacht übt und permanent Beweismittel möglicher Verbrechen und Vergehen sammelt oder die Aufzeichnung von Delikten, die eine präventive Wirkung haben soll und der Beweisführung dient. Die Videoaufzeichnung an kriminalistisch relevanten Örtlichkeiten hat des weiteren eine erhebliche subjektive Komponente, da sie dem Bürger Sicherheit verspricht (ob gerechtfertigt oder nicht, sei dahingestellt) und seine Bewegungsfreiheit fördert. Dies wurde zumindest in der Volksabstimmung bestätigt, da sich die Bürger offensichtlich in den definierten Gegenden bedroht fühlen und ihre Sicherheit durch die Kameras als wesentlich erhöht einstufen.

Persönlich sehe ich den Eingriff nicht als überwiegend an, sodass ich die Installation der Videokameras trotz zweifelhaftem Erfolg begrüsse. Was die Kosten anbelangt, sehe ich ein angemessenes Verhältnis zwischen Preis und Nutzen gewahrt.