Freitag, 21. Januar 2011

Gedanken zum Inzestverbot

Die geschlechtliche Liebe zu verbieten, ist dem Menschen einen Trieb zu nehmen, wie die Nahrungsaufnahme oder den Schlaf. Die Strafe kommt erst nach der Tat und so wird der Täter hinter Gitter sitzen, während seine Geliebte auf ihn wartet. Die Liebe ist stärker als die Triebe und der staatliche Mahnfinger wird sie nur erhitzen.

Es ist nicht verboten sich selbst zu gefährden, da niemand seine Rechte verletzen kann, wenn er nicht auf sie pocht. Die einzigen geschädigten können genetische Erben sein, die aber zur Zeit des verbotenen Aktes noch gar nicht existieren. So wird ein Mensch gefährdet, den es nicht gibt. Es ist die Vision, jemanden zu verletzen, den umzubringen noch monatelang erlaubt sein wird und der durch legale Gifte noch längstens schwerst geschädigt werden darf. Und es ist noch nicht einmal sicher, dass das Gezeugte geschädigt oder gar leben wird.

Das Inzestverbot will einen unmoralisch oder gar krankhaft empfundenen Geschlechtsakt verbieten, der nur, wie eine Kopfgeburt, der Fantasie entsprungen ist und den natürlichen Trieb einem philosophischen Gedanken unterordnen will. Wie wir gelernt haben, die Homosexualität, die Travestie und nicht der Reproduktion dienende Geschlechtspraktiken als natürliche Gegebenheiten zu akzeptieren, ist es an der Zeit einen weiteren konsequenten Schritt zu gehen und eine alltägliche Normalität anzuerkennen, die keine Dritten in irgendwelchen Rechten bedroht.