Donnerstag, 29. Mai 2008

AW: Videokritik

Ob Freiheitspartei oder Freizeitspartei: es geht um die liberale Idee von mehr Freiheit und weniger Staat. Allerdings mögen diese zwei Ziele freiheitsparteilichen Strebens in vielen Fällen kaum miteinander vereint werden. Die Liberalen leben einen innerparteilichen Zielkonflikt.


Gerade im Bezug auf vorangehende Kritik an der staatlichen Videotagebuchführung der St.Galler Stätter, ist eben dieser Zielkonflikt Kernpunkt der Diskussion. Welches Gut ist höher zu bewerten? Der Datenschutz und die Freiheit sich frei Bewegen zu können, ohne dass der Staat Generalverdacht übt und permanent Beweismittel möglicher Verbrechen und Vergehen sammelt oder die Aufzeichnung von Delikten, die eine präventive Wirkung haben soll und der Beweisführung dient. Die Videoaufzeichnung an kriminalistisch relevanten Örtlichkeiten hat des weiteren eine erhebliche subjektive Komponente, da sie dem Bürger Sicherheit verspricht (ob gerechtfertigt oder nicht, sei dahingestellt) und seine Bewegungsfreiheit fördert. Dies wurde zumindest in der Volksabstimmung bestätigt, da sich die Bürger offensichtlich in den definierten Gegenden bedroht fühlen und ihre Sicherheit durch die Kameras als wesentlich erhöht einstufen.

Persönlich sehe ich den Eingriff nicht als überwiegend an, sodass ich die Installation der Videokameras trotz zweifelhaftem Erfolg begrüsse. Was die Kosten anbelangt, sehe ich ein angemessenes Verhältnis zwischen Preis und Nutzen gewahrt.

Mittwoch, 28. Mai 2008

Alle Zeit der Welt

Benjamin Märkli Dies ist die Forstetzung des Artikels "Bespitzelung der Bürger... durch die Freiheitspartei?". Dort wurde auf die mangelnde Wirksamkeit von solchen Massnahmen eingegangen. Die grösste Verletzung der Privatsphäre geht jedoch gar nicht von der Überwachung selbst aus; viel gravierender ist die Aufbewahrungsdauer von 100 Tagen, die leider vom Bundesgericht in einem Fehlurteil als rechtmässig betrachtet wurde. Es nimmt nämlich mit jedem Tag, an dem die Videoaufnahmen länger aufbewahrt werden, die Gefahr des Missbrauchs erheblich zu (dies sagt auch das Bundesgericht). Die Begründung für die übermässig lange Frist ist, dass dem Opfer der Straftat eine gewisse Zeit für die Entscheidung, eine Anzeige zu erstatten, eingeräumt werden muss. Es steht natürlich ausser Frage, dass dies zutrifft. Allerdings kann der durchschnittliche Bürger im Zeitraum von 100 Tagen:

  • 140 Mal entscheiden, ob er mit dem Bus oder mit dem Auto zur Arbeit fahren möchte.
  • Einen neuen Job zu suchen, wenn er nach 10 Arbeitsjahren (Kündigungsfrist: 3 Monate, weniger bei kürzerer Anstellungsdauer) grundlos entlassen wurde und den Leistungsstaat nicht durch Arbeitslosengeldbezüge belasten möchte, und er hat immer noch 11 Tage übrig.
  • Entscheiden, ob die Schweiz beispielsweise folgendes tun soll*:
    • Atomwaffen kaufen
    • Die Armee abschaffen
    • Tierversuche verbieten
    • Gentechnologie einschränken
    • Geregelte Einbürgerungsverfahren abschaffen
    • Die 40-Stunden-Woche vorschreiben
    • Das Stimmrecht für 18-Jährige einführen
    • Die Schwerverkehrsabgabe erheben
    • Die direkte Bundessteuer einführen
    • Die AHV revidieren
    • Den Frauen das Stimmrecht zugestehen
  • Alle Verbuchungen, Einnahmen und Ausgaben des letzten Jahres für die Steuerrechnung rekonstruieren.
  • In der Schweizer Armee die Allgemeine Grundausbildung sowie die Funktionsbezogene Grundausbildung zu absolvieren (9 Tage übrig).
  • An der Universität St. Gallen für die gesamte Dauer eines Semesters (inklusive Break) Vorlesungen besuchen (2 Tage übrig).
Ich denke, dass die Entscheidung, ob man für seine Strafanzeige Videobeweise nutzen möchte oder nicht (wem nichts an - meistens sowieso unbrauchbaren - Überwachungsaufnahmen als Beweismittel liegt, der kann die Anzeige natürlich auch später noch machen), auch in 60 oder gar 30 Tagen fällen könnte. Die Unterstellung, das Volk sei nicht in der Lage, in angemessener Frist eine Entscheidung zu treffen, ist beleidigend und lächerlich.

*Diese Auflistung basiert auf tatsächlich durchgeführten Volksabstimmungen

Dienstag, 27. Mai 2008

AFG Arena

Was geschieht nun mit unserer AFG Arena?


Manche glauben, sie sei nur gebaut worden, um die Lofts der Zukunft bauen zu können, denn zu solchen würde es nun umdisponiert.
Manche glauben, sie hätten die Zonenplanänderung im Namen des Fussball beim Volk durchboxen wollen. Nun nistete sich in den Tribünen auf zwei Stockwerken der Lidl ein.
Manche glauben, sie hätten nur im Namen des FCSG dem Media Markt eine Autobahnausfahrt hinstellen wollen, aus versehen sei aus den Bauschuttabfällen ein Stadion entstanden.

Was man auch immer glauben mag. Etwas lief da unsauber. Ich fühle mich nun in meiner Entscheidung gestärkt damals bei der Abstimmung zur Zonenplanänderung ein kräftiges NEIN in die Urne gelegt zu haben. Obwohl diese Bekundung unter Parteikollegen eine Faust aufs Auge darstellte. Ich bin aber überzeugt, dass der FCSG in der B-Liga ein hervorragender Gegner sein wird und sie dann im Jahre 2050 durch die lange Durststrecke und die vielen Erfolgserlebnisse in der B-Liga erneut Schweizer Meister werden können.
.. Ach, wo wir doch gerade bei der Utopie sind.. ich würde mir gerne in Mitten des Rasens ein Whirlpool aufstellen und darin einen gemütlichen Abend verbringen.

Freitag, 9. Mai 2008

Bespizelung der Bürger... durch die Freiheitspartei?

Benjamin Märkli Letzte Woche wurden in der AFG Arena die ersten Kameras zur Videoüberwachung installiert. Weitere Kameras in der Innenstadt sind geplant. Da stellt sich natürlich die Frage, weshalb diese Flucht in Richtung Polizeistaat nötig sei, obwohl die Stadt St. Gallen mit dem am 5. Juni 2005 angenommenen griffigen Polizeireglement auch andere, bessere, Handhabe hätte, grundrechtlich adäquat gegen die als Begründung angegebenen Störungen der Ordnung vorzugehen.

Ironischerweise wurde genau zum Zeitpunkt der Installation dieser Kameras von Scotland Yard Bilanz über die im Vereinigten Königreich extensiv genutzte Videoüberwachung gezogen (in England werden die Bürger so oft auf Kameras aufgenommen wie in keinem anderen westlichen Land, sogar öfter als in den USA). Darin wurde der Schluss gezogen, dass die Überwachungsanlagen von minimalen Nutzen war (nur in 3% aller Fälle konnte eine Kamera einen Beitrag zur Aufklärung leisten). Das Hauptproblem dabei ist, dass die Kameras schwierig und teuer im Unterhalt sind. Oft lässt die Bildqualität also zu wünschen übrig, ganz zu schweigen davon, dass eine Kamera keine Straftaten verhindert (Die Präventionswirkung ist äusserst gering) und bei der Aufklärung kaum helfen kann; diverse Umwelteinflüsse beeinflussen die Bildqualität der Kamera negativ und sobald ein Täter vermummt ist ist die Aufnahme wertlos. Die rechtsstaatlich akzeptable Alternative zu den Überwachungskameras wäre hier die Erhöhung der Polizeipräsenz zu den kritischen Zeiten gewesen, wie es auch in Amriswil mit grossem Erfolg gemacht wird.
(Mehr zu den Überwachungskameras in England hier: http://www.golem.de/0709/54913.html)

Sommerzeit - Reisezeit

Ruedi Lieberherr Die ersten Sonnenstrahlen zeigen sich und die Temperatur steigt auch langsam wieder. Doch nicht nur am Wetter merkt man, dass wieder Sommerzeit ist. Auch die Wanderinnen und Wanderer kommen aus ihren Häusern und fröhnen ihrem Hobby.

So wird der Platz in den Zügen nun nicht mehr nur von arbeitenden oder studierenden Pendlerinnen und Pendlern frühmorgens und abends belegt, sondern auch x Schulklassen, y Wandergruppen und z Individualreisende sind zur gleichen Zeit wie die arbeitende Masse in den Zügen und streiten sich um die wenigen Sitze.

Während die Schüler, Studierenden und die Werktätigen an gewisse Zeitpläne gehalten sind und ihren Arbeitsweg um die genannten Stunden unter die Räder nehmen müssen, wäre die grosse Zahl Wandernder eigentlich flexibel genug, nicht zur genau gleichen Zeit die Züge, Busse und Bahnen zu belegen.

Donnerstag, 1. Mai 2008

Gedicht zum 1. Mai


Zum ersten Mai, dem Arbeitstag
in linkem Haus die Arbeit lag.
Wollt niemand seine Werke schaffen,
nur reklamieren und den Führern gaffen,
die da schreien nach mehr Lohn,
wo sie selber sind der Hohn.
Denn die meisten dieser Sozialisten
sind selbst Beamte und Juristen.

Der dritte Teil hat kaum gemein,
was Ersterer den Linken winkt.
Der Linke will den Alkis Wein,
der Extreme nur im Geiste hinkt.

Es gab Zeiten, wo den Staat zu hassen
moralisch durchaus zugelassen,
heute doch, wer Anarchist
nur zu gern dessen Gelder frisst.
Rebellisch wird, wem alles passt,
nur alles lieb und niemand hasst.
Der Mensch den Wolf halt in sich hat
auch wenn er kerngesund und satt.
Plenus venter non studet libenter.