Freitag, 20. Juni 2008

Ausgangssperre? Nein danke!

Ruedi Lieberherr Schleichend und ohne Mitsprache der Jugendlichen führen immer mehr Gemeinden eine Ausgangssperre oder Ausgangsregelung für Minderjährige oder unter 18-jährige ein. Jüngstes Beispiel ist die Gemeinde Dänikon (ZH), welche es Jugendlichen verbietet sich nach 22:00 Uhr in Gruppen im Dorf zu versammeln.

Weitere Gemeinden, die auch eine ähnliche Regelung haben, sind z.B. Interlaken (BE), Kerzers (FR) oder Zurzach. Diese Regelungen sollen die Jugendlichen davon abhalten, im Dorf herumzulungern und zu randalieren oder sich zu besaufen. Ebenfalls erhielten die Eltern damit eine klare Richtlinie, auf die sie die Minderjährigen bei Diskussionen um die Länge des Ausgangs verweisen können.

Auch der Regierungsrat des Kantons St.Gallen beschäftigt sich mit einer Motion, die eine Ausgangsregelung für Jugendliche unter 16 Jahren vorsieht. Bereits Anfangs 2006 nahm er zum gleichen Thema Stellung und erteilte einer solchen Forderung eine klare Absage Link.

Es ist geradezu bedenklich, wenn für Fehlleistungen einzelner ganze Bevölkerungsgruppen ihren Kopf hinhalten müssen und dermassen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Klar kann es nicht sein, dass sich Personen (egal welchen Alters) daneben benehmen und fremdes Eigentum zerstören oder sonst die öffentliche Ordnung gefährden. - Aber braucht es dazu wirklich eine Kollektivstrafe für alle Jugendlichen? Würden nicht einzelne Sperren sowie der vermehrte Einbezug und die Mitverantwortung der Eltern reichen?

Und wie sah es mit der Anhörungs- und Mitsprachemöglichkeit der Jugendlichen aus, als diese Regelungen erlassen wurden? Wurden sie angehört und konnten Stellung nehmen zu einer Massnahme, welche sie (und nur sie) direkt betrifft? Oder wurden über ihre Köpfe hinweg Entscheide gefällt, die sie nun zu tragen haben?

Donnerstag, 5. Juni 2008

Hickhack um Einbürgerungen

Manuel Angehrn Das Einbürgerungsdrama in Rheineck wird weitergehen. Obwohl der Kanton die möglichkeit gehabt hätte nun endgültig über die Einbürgerungsgesuche von sieben Bürgern in Rheineck zu entscheiden wird er den Entscheid nun ein drittes Mal vor die Gemeindeversammlung bringen.

Dies erscheint nach dem klaren Abstimmungsergebnis vom letzen Sonntag, indem das Volk ein rechtsstaatliches Verfahren auch bei Einbürgerungen gewünscht hat, als falsch. Kann man den Stimmbürgern einer Gemeinde, die mit hohem Anteil für die vom Schweizer Volk krass verworfene Vorlage gestimmt haben und damit auch zeigen, dass sie vom geforderten Verfahren nicht viel halten, diesen Entscheid noch ein drittes Mal überantworten?

Anbetracht der Situation mit einem klärenden Urteil des Kantonalen Verwaltungsgerichts, welches der Kantonsregierung die Kompetenz gegeben hat, in fehlbaren Gemeinden eine Einbürgerung auszusprechen, der knappen aber von der Mehrheit der St. Galler Stimmbürger unterstützten Praxis der Einbürgerung im rechtsstaatlichen Verfahren, hätte der Kanton ruhig mutiger sein können und das Problem nach nun drei Jahren endgültig bereinigen können.

Es wird sich nun allerdings zeigen ob der Entscheid gerechtfertig ist und die Stimmbürger von Rheineck im nun schon dritten Anlauf auch ein korrektes Verfahren bestreiten werden oder ob sich die Kantonsregierung, namentlich das Departement des Inneren ein drittes Mal mit der Beschwerde auseinanderzusetzen hat. Sollte dies der Fall sein, müsste der Kanton der anscheinend zur Garantie eines rechtsstaaltichen Verfahren unfähigen Gemeinde die Einbürgerungskompetenz entziehen und entscheiden ohne das Verfahren noch weiter in die länge zu ziehen.