Donnerstag, 5. Juni 2008

Hickhack um Einbürgerungen

Manuel Angehrn Das Einbürgerungsdrama in Rheineck wird weitergehen. Obwohl der Kanton die möglichkeit gehabt hätte nun endgültig über die Einbürgerungsgesuche von sieben Bürgern in Rheineck zu entscheiden wird er den Entscheid nun ein drittes Mal vor die Gemeindeversammlung bringen.

Dies erscheint nach dem klaren Abstimmungsergebnis vom letzen Sonntag, indem das Volk ein rechtsstaatliches Verfahren auch bei Einbürgerungen gewünscht hat, als falsch. Kann man den Stimmbürgern einer Gemeinde, die mit hohem Anteil für die vom Schweizer Volk krass verworfene Vorlage gestimmt haben und damit auch zeigen, dass sie vom geforderten Verfahren nicht viel halten, diesen Entscheid noch ein drittes Mal überantworten?

Anbetracht der Situation mit einem klärenden Urteil des Kantonalen Verwaltungsgerichts, welches der Kantonsregierung die Kompetenz gegeben hat, in fehlbaren Gemeinden eine Einbürgerung auszusprechen, der knappen aber von der Mehrheit der St. Galler Stimmbürger unterstützten Praxis der Einbürgerung im rechtsstaatlichen Verfahren, hätte der Kanton ruhig mutiger sein können und das Problem nach nun drei Jahren endgültig bereinigen können.

Es wird sich nun allerdings zeigen ob der Entscheid gerechtfertig ist und die Stimmbürger von Rheineck im nun schon dritten Anlauf auch ein korrektes Verfahren bestreiten werden oder ob sich die Kantonsregierung, namentlich das Departement des Inneren ein drittes Mal mit der Beschwerde auseinanderzusetzen hat. Sollte dies der Fall sein, müsste der Kanton der anscheinend zur Garantie eines rechtsstaaltichen Verfahren unfähigen Gemeinde die Einbürgerungskompetenz entziehen und entscheiden ohne das Verfahren noch weiter in die länge zu ziehen.

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