Samstag, 18. Oktober 2008

Manager-Boni: Sind gesetzliche Höchstlimiten sinnvoll?

Ruedi Lieberherr In den letzten Tagen wurde die Forderung nach einer gesetzlichen Höchstlimite für sogenannte Manager-Boni immer lauter. Mit zunehmender Lautstärke der Forderung wurde mein Verständnis für eine solche immer kleiner.

Klar ist es stossend, wenn Manager noch Boni ausbezahlt erhalten, auch wenn sie riesige Verluste zu verantworten hätten. Ein Versicherungsvertreter erhält seine Provision ja auch nicht, wenn er keine Versicherungen abschliesst. Dennoch bin ich gegen eine gesetzliche Festlegung für eine absolute Obergrenze solcher Bezüge.

Zum einen konnte ich den vielen Forderungen nicht entnehmen, wie eine Beschränkung eine Krise, wie sie jetzt stattfindet, verhindert hätte. Man kann zwar einwenden, dass aufgrund kurzfristiger Anreize mit den heutigen Bonussystemen unverhältnismässige Risiken eingegangen wurden. Dies hat allerdings nichts mit Obergrenzen zu tun. Vielmehr ist die kurzfristige Ausrichtung durch langfristige, auf einen nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgerichtete, Sichtweise zu ersetzen. D.h. dass Bonuszahlungen nicht mehr auf der Basis kurzfristiger (oftmals leider schnell vergänglichen Erfolgen)Gewinne berechnet werden sollten, sondern sich am langfristigen Unternehmensgang orientieren sollten. - Somit ist nicht die Einführung von gesetzlichen Höchstlimiten zu verlangen, sondern die Ausgestaltung von geeigneteren Anreizsystemen, die eine ausgewogenere Risikoentwicklung beinhalten.

Zum anderen vermute ich hinter vielen Forderungen und Aussagen einen gewissen Neidfaktor. D.h. die Forderer können oder wollen nicht verstehen, warum gewisse Personen aufgrund ihres (wie oben ausgeführt z.T. zu kurzfristigen) Erfolg Löhne im sechsstelligen Bereich erhalten, während man selbst keine Lohnkomponente im Arbeitsvertrag hat, die auf einer Erfolgsbasis aufbaut. Sei dies, weil man in einer Abhängigkeitsbeziehung zum Staat steht (und somit keine erfolgsorientierte Entlöhnung erhält) oder man aufgrund seiner beruflichen Stellung nicht erfolgsabhängig entlohnt werden kann. - Somit kann hinter gewissen Aussagen ein Neid stehen, für die Diskrepanz zwischen dem eigenen Lohn und dem der anderen. Weil diese Lohnunterschiede bei den Boni-Zahlungen nun öffentlich wurden, will man seine "Wut" dahingehend ausleben, als dass man die Unterschiede durch Kürzungen am oberen Ende, also bei den Anderen, verringern will. - Dies bildet aus meiner Sicht allerdings keine geeignete Grundlage für eine gesetzliche Beschränkung, weil sie nicht auf rationalen, logisch nachvollziehbaren Argumenten beruht, die auch wirklich etwas zur Bewältigung der gegenwärtigen Krise beitragen.

Drittens beruhen solche Boni-Zahlungen immer auf einem Arbeitsvertrag und fallen somit zu einem grossen Teil unter die Vertragsfreiheit. Wenn nun das betroffene Unternehmen aufgrund gewisser Überlegungen (z.B. Markterfordernis, Anwerben der besten Köpfe, ...) solche Boni befürwortet und mit den Bezügern vereinbart, dann sollte diese Freiheit nicht eingeschränkt werden, sondern die beiden Vertragsparteien sollen in Eigenverantwortung die Höhe und das Berechnungssystem (wie oben; mit einem langfristigen Horizont) festlegen dürfen.

Aus diesen Gründen sind gesetzliche Obergrenzen für Boni-Zahlungen abzulehnen. Allerdings sollten Anreizsysteme geschaffen werden, welche die langfristige Perspektive berücksichtigen und nach wie vor, sollte es in der Eigenverantwortung und dem moralischen Gewissen der Boni-Bezüger liegen, keine überbordenden Boni zu beziehen, wenn diese nicht angebracht und damit beim grossen Teil der Bevölkerung nicht nachvollziehbar sind.

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